Alles zur Pflegereform 2017 – Änderungen und Auswirkungen

Wussten Sie, dass die Pflegereform 2017 die Pflege in Deutschland grundlegend verändert hat? Als Pflegefachkraft und Gerontologin teile ich meine Erfahrung und führe Sie durch diese Veränderungen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die neuen Pflegegrade, höhere Leistungsbeträge und wie diese Reform die Pflegequalität verbessert hat.

Ich verstehe, dass Sie als Pflegebedürftige oder Angehörige Unterstützung und Klarheit suchen. Daher erkläre ich Ihnen die finanziellen Auswirkungen der Reform und welche Unterstützung Sie als pflegende Angehörige erwarten können.

Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die neuen Möglichkeiten der Pflegeleistungen optimal. Mit meinem Artikel sind Sie bestens gewappnet, um die Herausforderungen der Pflegereform 2017 zu meistern.

Was ist die Pflegereform 2017?

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) trat am 1. Januar 2016 in Kraft und legte den Grundstein für die umfassenden Änderungen der Pflegereform 2017. Diese Reform brachte eine tiefgreifende Umstellung mit sich, indem sie die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzte und neue Leistungsbeträge einführte.

Ab dem 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt, der eine individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade ermöglicht. Ein zentrales Element der Pflegereform 2017 ist die gleichwertige Berücksichtigung der Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen bei der Begutachtung, ebenso wie die von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Dies stellt sicher, dass alle Arten von Beeinträchtigungen angemessen bewertet und berücksichtigt werden.

Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige wurden automatisch in einen entsprechenden Pflegegrad übergeleitet. Dabei wurden Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet, während Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz in den übernächsten Pflegegrad überführt wurden. Diese automatische Überleitung sollte sicherstellen, dass niemand aufgrund der Reform schlechter gestellt wird.

Alle Personen, die bereits Pflegeleistungen bezogen, erhielten diese mindestens im gleichen Umfang weiter, wobei die meisten von ihnen sogar mehr Unterstützung erhielten. Dies unterstreicht das Ziel der Reform, die Pflegebedingungen zu verbessern und den Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen mehr Unterstützung und Sicherheit zu bieten.

Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform 2017

Neue Definition der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegereform 2017 führte einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein, der sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt. Dieser Begriff fokussiert sich auf die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Die individuelle Begutachtung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), das sechs Bereiche umfasst:

  • Mobilität (10%): Bewertet wird die Fähigkeit, sich fortzubewegen und die Körperhaltung zu ändern.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%): Hierunter fallen das Erinnerungsvermögen, die Orientierung sowie die Verständigung.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%): Berücksichtigt werden auffällige Verhaltensweisen und psychische Probleme.
  • Selbstversorgung (40%): Beurteilt werden die Fähigkeiten zur Körperpflege, Ernährung und zum Ankleiden.
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%): Dazu gehört der Umgang mit Medikamenten und therapeutischen Anforderungen.
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): Erfasst wird die Fähigkeit zur eigenständigen Tagesgestaltung und Pflege sozialer Kontakte.

Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade

Mit der Pflegereform 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Einstufung erfolgt nun nach einer neuen Punkteverteilung, die den Grad der Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen berücksichtigt:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 5: 90 Punkte und mehr (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Änderungen bei den Pflegeleistungen

Die Pflegereform 2017 brachte auch bedeutende Änderungen bei den Pflegeleistungen mit sich. Ab Januar 2017 stehen jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Pflegebedürftige höhere Leistungen:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro (zweckgebundene Kostenerstattung)
  • Pflegegrad 2: 316 Euro Pflegegeld, 689 Euro Sachleistung ambulant, 770 Euro vollstationär
  • Pflegegrad 3: 545 Euro Pflegegeld, 1298 Euro Sachleistung ambulant, 1262 Euro vollstationär
  • Moderne digitale Illustration, grüne Farbtöne, diverse Gesundheitsfachkräfte diskutieren um einen Tisch, Dokumente mit der Aufschrift "Pflegereform 2017" auf dem Tisch.

  • Pflegegrad 4: 728 Euro Pflegegeld, 1612 Euro Sachleistung ambulant, 1775 Euro vollstationär
  • Pflegegrad 5: 901 Euro Pflegegeld, 1995 Euro Sachleistung ambulant, 2005 Euro vollstationär

In stationären Pflegeeinrichtungen gilt ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Zudem haben Pflegebedürftige nun einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld wurden in die Sachleistung häusliche Pflegehilfe integriert.

Pflegegrade und ihre Leistungsbeträge

Die Pflegereform 2017 brachte eine umfassende Neudefinition der Pflegebedürftigkeit mit sich, wodurch die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt wurden. Diese Pflegegrade basieren auf dem Grad der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Hierbei werden sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Pflegegrad 1 bis 5: Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 1 kennzeichnet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Personen in diesem Pflegegrad haben Anspruch auf eine zweckgebundene Kostenerstattung von 125 Euro. Diese Unterstützung ist darauf ausgelegt, kleinere Hilfen im Alltag zu finanzieren, um die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern.

Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte

Für Pflegegrad 2, welcher eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreibt, sind die Leistungen deutlich umfangreicher. Betroffene erhalten:

  • 316 Euro Pflegegeld
  • 689 Euro für ambulante Sachleistungen
  • 770 Euro für vollstationäre Pflege

Diese Beträge ermöglichen eine umfassendere Unterstützung sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Pflegeeinrichtungen.

Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 3 wird Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zugeordnet. Die Leistungen umfassen:

  • 545 Euro Pflegegeld
  • 1298 Euro für ambulante Sachleistungen
  • 1262 Euro für vollstationäre Pflege

Diese finanzielle Unterstützung hilft dabei, den erhöhten Pflegebedarf adäquat abzudecken und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu sichern.

Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte

Personen im Pflegegrad 4, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen, erhalten:

  • 728 Euro Pflegegeld
  • 1612 Euro für ambulante Sachleistungen
  • 1775 Euro für vollstationäre Pflege

Diese Beträge sind darauf ausgerichtet, eine intensive Betreuung und Pflege sicherzustellen, die den komplexen Bedürfnissen dieser Pflegebedürftigen gerecht wird.

Digitale Illustration von diversen Gesundheitsfachkräften, die 2017-Dokumente zur Pflegereform besprechen, grüne Farbtöne dominieren.

Pflegegrad 5: 90 Punkte und mehr

Der Pflegegrad 5 betrifft Personen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen. Hier werden bereitgestellt:

  • 901 Euro Pflegegeld
  • 1995 Euro für ambulante Sachleistungen
  • 2005 Euro für vollstationäre Pflege

Diese umfangreichen Leistungen ermöglichen eine spezialisierte und intensive Pflege, die auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt ist.

Die Einführung der Pflegegrade im Rahmen der Pflegereform 2017 stellt sicher, dass die Pflegebedürftigkeit detaillierter und individueller bewertet wird, um eine adäquate und bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten.

Finanzielle Auswirkungen der Pflegereform 2017

Erhöhung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung

Mit der Pflegereform 2017 wurde der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Das bedeutet, dass der Beitragssatz nun bei 2,55% liegt, während Kinderlose einen Beitragssatz von 2,8% zahlen. Diese Erhöhung dient dazu, die verbesserten Leistungen und die Einführung der neuen Pflegegrade zu finanzieren. Die zusätzlichen Mittel sollen sicherstellen, dass die Pflegeversicherung den steigenden Anforderungen gerecht wird und die Qualität der Pflegeleistungen verbessert wird.

Leistungssteigerungen für Pflegebedürftige

Durch die Pflegereform 2017 profitieren viele Pflegebedürftige von höheren Leistungsbeträgen. Ab Januar 2017 stehen jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel ermöglichen es, dass Pflegebedürftige mindestens die gleichen Leistungen wie zuvor erhalten, wobei die meisten von ihnen sogar mehr Unterstützung bekommen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung eines einheitlichen pflegebedingten Eigenanteils in stationären Pflegeeinrichtungen für die Pflegegrade 2 bis 5. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu reduzieren und eine gerechtere Verteilung der Pflegekosten zu gewährleisten.

Verbesserungen für pflegende Angehörige durch die Pflegereform 2017

Rechte und Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflegereform 2017 bringt zahlreiche Verbesserungen für pflegende Angehörige, die eine zentrale Rolle in der Pflege von bedürftigen Menschen spielen. Pflegende Angehörige haben nun Anspruch auf vielfältige Entlastungsangebote und umfassende Beratung. Diese Maßnahmen sollen die oft herausfordernde Pflegearbeit erleichtern und die Lebensqualität der pflegenden Personen verbessern.

Kommunen haben die Möglichkeit, Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung auszustellen. Diese Gutscheine können von pflegenden Angehörigen eingelöst werden, um professionelle Unterstützung und individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die Angehörigen bestmöglich zu informieren und zu entlasten.

Zusätzlich stellt die Pflegeversicherung bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag zu unterstützen und zu entlasten. Dieses Budget ist dafür vorgesehen, verschiedene Entlastungsangebote zu finanzieren, die den Alltag der Pflegepersonen erleichtern und ihnen mehr Freiräume verschaffen.

Entlastungsbetrag und Beratungsgutscheine

Ein zentrales Element der Pflegereform 2017 ist der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich für pflegende Angehörige. Dieser Betrag kann flexibel eingesetzt werden, um Unterstützung im Pflegealltag zu finanzieren, sei es durch professionelle Pflegekräfte oder durch Angebote zur Alltagsentlastung. Es soll sicherstellen, dass pflegende Angehörige regelmäßig Entlastung erfahren und ihre eigene Gesundheit nicht vernachlässigen.

Darüber hinaus können pflegende Angehörige Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen. Diese Gutscheine ermöglichen es ihnen, eine umfassende Pflegeberatung zu erhalten, die individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Beratung kann dabei helfen, die bestmögliche Pflege zu organisieren und wertvolle Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragen zu erhalten.

Ein weiteres wichtiges Merkmal der Reform ist das Initiativrecht der Kommunen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Diese Stützpunkte dienen als zentrale Anlaufstellen für pflegende Angehörige und bieten eine umfassende Beratung und Unterstützung. Hier können alle Fragen rund um die Pflege geklärt und notwendige Hilfsangebote koordiniert werden. Die Pflegereform 2017 stellt somit sicher, dass pflegende Angehörige besser unterstützt und entlastet werden, was langfristig auch der Pflegequalität zugutekommt.

Die Zukunft der Pflege: Modellvorhaben und Projekte

Die Pflegereform 2017 bringt zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen mit sich, die darauf abzielen, die Pflege in Deutschland nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Zwei zentrale Projekte sind dabei besonders hervorzuheben: die Beratung „aus einer Hand“ und die Akademisierung von Pflegeberufen. Beide Initiativen sollen die Qualität der Pflege erhöhen und den Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen den Alltag erleichtern.

Modellvorhaben zur Beratung „aus einer Hand“

Die Pflegereform 2017 sieht eine gezielte Verbesserung der Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor. Ein zentrales Element dieser Bemühungen ist das Modellvorhaben zur Beratung „aus einer Hand“. Dieses Projekt wird in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt.

Ziel ist es, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, die eine umfassende und koordinierte Beratung ermöglicht. Durch die Bündelung von Informationen und Dienstleistungen an einem Ort sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schneller und effizienter Unterstützung erhalten. Die „aus einer Hand“-Beratung soll somit die Zugänglichkeit und Qualität der Pflegeberatung erheblich verbessern und den Betroffenen eine spürbare Entlastung im Alltag bieten.

Moderne digitale Illustration in Grüntönen, diverse Gesundheitsfachkräfte diskutieren um einen Tisch mit Dokumenten "Pflegereform 2017

Akademisierung von Pflegeberufen

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Pflegereform 2017 ist die Erhöhung der Qualifikation und Professionalisierung der Pflegeberufe. Hierzu wurden Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung von Pflegeberufen wie Ergotherapeuten und Hebammen bis 2021 verlängert.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, durch eine akademische Ausbildung die Fachkenntnisse und Kompetenzen der Pflegekräfte zu erweitern. Eine höhere Qualifikation soll nicht nur die Qualität der Pflege verbessern, sondern auch die Attraktivität der Pflegeberufe steigern.

Langfristig wird erwartet, dass die Akademisierung dazu beiträgt, den Pflegeberuf aufzuwerten und mehr junge Menschen für eine Karriere in der Pflege zu gewinnen.

Fazit: Die Auswirkungen der Pflegereform 2017

Die Pflegereform 2017 markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland. Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wurde ein grundlegender Wandel vollzogen. Diese Reform zielt darauf ab, sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen gleichwertig zu berücksichtigen, was zu einer individuelleren und gerechteren Einstufung der Pflegebedürftigen führt.

Ein zentrales Element der Pflegereform 2017 ist die Erhöhung der Leistungsbeträge. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren von einer verbesserten finanziellen Unterstützung, die ihnen mehr Spielraum und Sicherheit bietet. Die neuen Leistungsbeträge ermöglichen eine bessere Versorgung und entlasten die Familien, die oft einen Großteil der Pflegearbeit übernehmen.

Darüber hinaus setzt die Pflegereform 2017 auf eine verbesserte Beratung und Unterstützung durch verschiedene Modellvorhaben und Projekte. Diese Initiativen sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend informiert und unterstützt werden, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten. Die Einführung eines einheitlichen pflegebedingten Eigenanteils in stationären Pflegeeinrichtungen trägt ebenfalls zur finanziellen Entlastung bei und sorgt für mehr Transparenz und Gerechtigkeit.

Langfristig gesehen hat die Pflegereform 2017 das Potenzial, die Qualität der Pflege in Deutschland erheblich zu verbessern. Durch die Akademisierung und Professionalisierung der Pflegeberufe wird nicht nur die Qualifikation der Pflegekräfte gesteigert, sondern auch die Attraktivität dieser Berufe erhöht. Dies ist ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken und die Zukunft der Pflege nachhaltig zu sichern.

Insgesamt stellt die Pflegereform 2017 einen bedeutenden Fortschritt dar, der die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen stärkt, die Qualität der Pflege verbessert und die Professionalisierung der Pflegeberufe vorantreibt.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegereform 2017

Die Pflegereform 2017 hat viele Veränderungen mit sich gebracht, die sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen betreffen. In den folgenden Abschnitten beantworte ich einige der häufigsten Fragen zu den neuen Regelungen und Leistungen.

Wie wurden die Pflegegrade eingeführt?

Die Pflegereform 2017 führte zur Umstellung von den bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Diese neue Einteilung basiert auf einer detaillierten Punkteverteilung, die den Grad der Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen berücksichtigt. Dadurch wird eine individuellere und gerechtere Einstufung ermöglicht.

Welche Leistungen gibt es für die verschiedenen Pflegegrade?

Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro als zweckgebundene Kostenerstattung.
  • Pflegegrad 2: 316 Euro Pflegegeld, 689 Euro ambulante Sachleistung und 770 Euro für vollstationäre Pflege.
  • Pflegegrad 3: 545 Euro Pflegegeld, 1298 Euro ambulante Sachleistung und 1262 Euro vollstationär.
  • Pflegegrad 4: 728 Euro Pflegegeld, 1612 Euro ambulante Sachleistung und 1775 Euro vollstationär.
  • Pflegegrad 5: 901 Euro Pflegegeld, 1995 Euro ambulante Sachleistung und 2005 Euro vollstationär.

Wie wirkt sich die Pflegereform auf pflegende Angehörige aus?

Pflegende Angehörige profitieren von verschiedenen Entlastungsangeboten und Beratungsleistungen. Sie haben Anspruch auf bis zu 125 Euro monatlichen Entlastungsbetrag sowie auf Beratungsgutscheine zur Inanspruchnahme von Pflegeberatung. Diese Maßnahmen sollen die physische und emotionale Belastung der pflegenden Angehörigen reduzieren und ihnen wertvolle Unterstützung bieten.

Welche finanziellen Änderungen brachte die Pflegereform mit sich?

Der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung stieg um 0,2 Prozentpunkte. Dies ermöglicht höhere Leistungsbeträge für Pflegebedürftige und zusätzliche fünf Milliarden Euro jährlich für die Pflege. Diese finanziellen Mittel tragen dazu bei, die Qualität und Verfügbarkeit der Pflegeleistungen zu verbessern.

Wie wird die Qualität der Pflege durch die Reform verbessert?

Die Qualität der Pflege wird durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verbessert, der sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt. Zudem fördern Modellvorhaben und Projekte die Beratung und Unterstützung. Die Akademisierung der Pflegeberufe trägt zur Professionalisierung bei und stellt sicher, dass Pflegekräfte besser ausgebildet und vorbereitet sind, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden.

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